
Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, die die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Die Jagdbehörde kann jedoch auch von der Empfehlung des Kreisjägermeisters abweichen. Gewählt wird der Kreisjägermeister für die Dauer von fünf Jahren von den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet. Er ist ehrenamtlich tätig, muß jagdlich erfahren sein (jagdpachtfähig, also mindestens drei Jahresjagdscheine besitzen) und im Kreis wohnhaft sein.
Wie kommt ein Abschussplan zustande?
Schalenwild, außer Schwarzwild, darf nur aufgrund eines behördlich festgesetzten Abschussplanes bejagt werden. Hauptwildart im Kreis ist das Rehwild. Die Revierinhaber ermitteln den Wildbestand und erarbeiten einen Abschussvorschlag für ihr Revier. Dieser Vorschlag muß vom Jagdvorsteher im Revier als dem Vertreter der Grundeigentümer mit unterzeichnet werden. Dadurch ist bereits die erste Koppelung an die Interessen der Landwirtschaft, der Baumschuler und sonstigen Grundstückseigentümer gewährleistet. Falls starke Wildschäden auftreten, könnte der Jagdvorsteher jetzt schon einen stärkeren Abschuss fordern.
Der Abschussvorschlag wird bei der unteren Jagdbehörde eingereicht und im Jagdbeirat diskutiert. Hier sitzen – siehe oben – wieder Vertreter der Landwirte, Grundstückseigentümer, Baumschuler, Waldbesitzer sowie des Naturschutzes an einem Tisch und können ihre jeweiligen Interessen vertreten und – wenn sie es für notwendig halten – auf einen eventuell stärkeren Eingriff drängen. Erst nach einer entsprechenden Empfehlung des Jagdbeirates setzt dann die Jagdbehörde den Abschussplan mit der zu erlegenden Stückzahl fest und gibt diese Abschussvorgabe zurück an den Revierinhaber.
Der Abschuss ist ein Pflichtabschuss und muß der Höhe nach erfüllt werden. In den jährlichen Hegeschauen ist dies nachzuweisen und anhand der Abschusszahlen, der Biotopentwicklung, der Verkehrsunfallzahlen und nicht zuletzt anhand der Gehörne kann der Praktiker Rückschlüsse auf die Qualität des Lebensraumes in den Revieren und auf den Zustand der Wildart ziehen.
Nur ein noch weitgehend intakter Lebensraum bringt qualitativ hochwertiges Wild hervor – so sind die Hegeschauen auch immer ein Beleg für den jeweiligen ökologischen Zustand in den Revieren.
Autor: Wolfgang Heins