Was ist ein Abschussplan und wie kommt er zustande?
Schalenwild, außer Schwarzwild, darf nur aufgrund eines behördlich festgesetzten Abschussplanes bejagt werden. Hauptwildart im Kreis ist das Rehwild. Die Revierinhaber ermitteln den Wildbestand und erarbeiten einen Abschussvorschlag für ihr Revier. Dieser Vorschlag muß vom Jagdvorsteher im Revier als dem Vertreter der Grundeigentümer mit unterzeichnet werden. Dadurch ist bereits die erste Koppelung an die Interessen der Landwirtschaft, der Baumschuler und sonstigen Grundstückseigentümer gewährleistet. Falls starke Wildschäden auftreten, könnte der Jagdvorsteher jetzt schon einen stärkeren Abschuss fordern.
Der Abschussvorschlag wird bei der unteren Jagdbehörde eingereicht und im Jagdbeirat diskutiert. Hier sitzen – siehe oben – wieder Vertreter der Landwirte, Grundstückseigentümer, Baumschuler, Waldbesitzer sowie des Naturschutzes an einem Tisch und können ihre jeweiligen Interessen vertreten und – wenn sie es für notwendig halten – auf einen eventuell stärkeren Eingriff drängen. Erst nach einer entsprechenden Empfehlung des Jagdbeirates setzt dann die Jagdbehörde den Abschussplan mit der zu erlegenden Stückzahl fest und gibt diese Abschussvorgabe zurück an den Revierinhaber.
Der Abschuss ist ein Pflichtabschuss und muß der Höhe nach erfüllt werden. In den jährlichen Hegeschauen ist dies nachzuweisen und anhand der Abschusszahlen, der Biotopentwicklung, der Verkehrsunfallzahlen und nicht zuletzt anhand der Gehörne kann der Praktiker Rückschlüsse auf die Qualität des Lebensraumes in den Revieren und auf den Zustand der Wildart ziehen.
Nur ein noch weitgehend intakter Lebensraum bringt qualitativ hochwertiges Wild hervor – so sind die Hegeschauen auch immer ein Beleg für den jeweiligen ökologischen Zustand in den Revieren.
Rehwildbejagung zukünftig ohne Abschussplanung?
Mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes beabsichtigt das Land Schleswig-Holstein die Abschussplanpflicht allerdings nur für Rehwild aufzuheben.
Es ist bekannt, dass der Rehwildbestand in den letzten Jahrzehnten stark angewachsen ist, was in einer durchschnittlichen Jahresstrecke in den letzten zehn Jahren von über 50.000 Stück deutlich zum Ausdruck kommt. Das ist das Fünffache der Jahresstrecke von 1935 und das Vierfache der Jahresstrecke von 1955 auf einem ja deutlich verkleinerten Lebensraum.
Eine derartige Entwicklung ist auch bundesweit festzustellen.
Dementsprechend sind Waldbesitzer und die Forstwirtschaft an noch höheren Abschüssen interessiert, um schwerwiegende Schäden an der Waldverjüngung und hohe Kostenbelastungen durch notwendige Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiß und Fegeschäden bis hin zu flächigen Einzäunungen gering zu halten. Ähnliche Beschwerden kommen zusehends aus dem Bereich des Naturschutzes über Beeinträchtigungen von Knicks und insbesondere wertvollen Pflanzenbeständen wie zum Beispiel Orchideenvorkommen. Von den 12.022 Stück Verkehrsunfallwild im Jagdjahr 2014/15 entfallen 10.734 allein auf das Rehwild.
Bisher erhält die Jägerschaft für die Bejagung des Rehwildes durch Festsetzung eines behördlichen Abschussplans den öffentlichen Auftrag Rehwild in entsprechender Anzahl der Landschaft zu entnehmen. Den Bestand also im Verträglichen zu halten.
Vorausgeht eine Zählung und Abstimmung u.a. zwischen Jäger, Naturschutz, sowie Grund- und Waldbesitzer im Jagdbeirat, also über einen Monigtoringplan und das schon bewährt über 130 Jahre lang.
Die Vorbereitungen für die behördliche Festsetzung dieses Abschussplans werden heute durch Kreisjägerschaften und die Hegeringe ehrenamtlich geleistet, so dass in diesem Zusammenhang das Argument des Bürokratieabbaus nicht zutrifft.
In anderen Naturbereichen wird Monitoring zunehmend eingeführt oder stark vorangetrieben. Warum dort und nicht mehr für´s Rehwild?
Wir halten daher nichts von einer Abschaffung und sehen auch keinen Nutzen darin diese Möglichkeit der Erkenntnisgewinnung und Einflussnahme einzustampfen.
Zuletzt aktualisiert am 18.03.2017 von Kai Höpermann.