Was ist ein Jagdbeirat?

Bei den Landräten als unteren Jagdbehörden ist jeweils ein Jagdbeirat als Beratungsorgan für die unteren Jagdbehörden zu bilden. Dieser besteht aus dem Kreisjägermeister, der meistens zum Vorsitzenden gewählt wird, zwei Vertretern der Jäger, die von der Kreisjägerschaft benannt werden, je einem Vertreter der Land- und der Forstwirtschaft, die vom Kreisbauernverband beziehungsweise vom Waldbesitzerverband benannt werden, einem Vertreter der Jagdgenossenschaften der vom Kreistag benannt wird, sowie dem Kreisnaturschutzbeauftragten und einem weiteren Naturschutzvertreter der vom Beirat für Naturschutz benannt wird. Im Kreis Pinneberg gehört obendrein dem Jagdbeirat ein Vertreter der Baumschulen an.

 

Zuletzt aktualisiert am 24.03.2017 von Kai Höpermann.

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