Was tun bei einem Wildunfall?
Weil Straßen die Lebensräume des Wildes durchschneiden, queren die Tiere häufig die Fahrbahnen - und zwar oft an unübersichtlichen Stellen, weil es sich in deckungsreichem Gelände am sichersten fühlt.
Weil es an diesen Stellen insbesondere in der Paarungszeit vermehrt zu Unfällen kommt, sind diese Stellen mit dem Schild „Wildwechsel“ gekennzeichnet. In diesen Abschnitten sollte auf jeden Fall das Tempo reduziert und besondere Aufmerksamkeit den Straßenrändern gewidmet werden. Nachts sollte, soweit es möglich ist, mit Fernlicht gefahren werden, um Wild rechtzeitig zu erkennen. An vielen Straßen haben die Jäger aus Eigeninitiative blaue Warnreflektoren an den Leitpfosten angebracht, durch die bei Nacht das Scheinwerferlicht seitlich abgelenkt und dadurch das Wild gewarnt wird. Andererseits kommt für die Tiere nachts verschärfend die Blendung durch Scheinwerfer hinzu – das erklärt die am häufigsten vorkommende Unfallzeit.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Verkehrsunfall mit Reh-, Rot- und Schwarzwild oder anderen Schalenwild-Arten gekommen sein, und das Tier wurde getötet oder liegt verletzt am Unfallort oder konnte sogar flüchten, ist der Fahrer beziehungsweise die Fahrerin verpflichtet, den örtlich zuständigen Jäger zu informieren.
Am einfachsten erfolgt das über die Meldung bei der Polizei. Der Jäger trifft die weiteren Maßnahmen. Autofahrer bleiben möglichst am Unfallort, bis die Polizei eintrifft. Verletzte oder getötete Tiere nicht berühren! Versicherungstechnisch kann die Schadenregulierung in der Regel über die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs abgewickelt werden. Normalerweise verlangt die Versicherung dafür eine Bescheinigung des zuständigenm Jagdausübungsberechtigten als Nachweis.
Zuletzt aktualisiert am 29.04.2017 von Kai Höpermann.