Schluss mit den Unterstellungen!

KJS Pinneberg weist Verdächtigungen von NABU-Aktivist Hans Helmut Dürnberg zurück

Osterhorn / Elmshorn. Im traurigen Fall eines zu Tode gekommenen Uhu-Weibchens in Osterhorn weist die Kreisjägerschaft Pinneberg Unterstellungen des Elmshorner NABUAktivisten Hans Helmut Dürnberg mit aller Schärfe zurück. „Was dieser Herr Dürnberg betreibt, geht schon in Richtung Rufmord. Er sollte Beweise zu möglichen Todesursachen und Tätern nennen und den Behörden die Untersuchung überlassn.“Mit diesen Worten konterte Hans Wörmcke, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Pinneberg Vermutungen, die Dürnberg in der Wochenend-Ausgabe der Barmstedter Zeitung geäußert hatte.

Dürnberg hatte die Frage „Wer bringt Vögel um, die seit 50 Jahren in Deutschland streng geschützt sind?“ beantwortet: Bleireste, die im Kadaver gefunden wurden stammen „höchstwahrscheinlich von einem Jäger“. Danach verstieg er sich zu der Vermutung „90 Prozent der Jäger hielten sich an die Vorschriften und er verstehe nicht, dass die Jägerschaft die „schwarzen Schafe“ dulde.

Wörmcke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Dürnberg gleich zwei Denkfehler begehe. Zum einen unterstelle er, dass es sich um einen Jäger handele und lasse die Möglichkeit eines anderen Täters völlig außer acht. Zum zweiten unterstelle er, dass die Jäger „schwarze Schafe“ tolerieren. „Diese Art Arroganz ist schon dreist. Dürnberg hat überhaupt keine Ahnung von unserer Einstellung. Selbstverständlich steht die Befolgung der Vorschriften des Natur-, Tierschutz und Jagdrechts oben an.“ Die Jäger seien schließlich auch als Naturschutzverband anerkannt.

Wörmcke verbittet sich derartige Vermutungen. „Dürnberg sollte sich lieber um seinen eigenen Verein kümmern. Denn wenn der Nabu nicht eigens beauftragt ist oder von behördlicher Seite die Befugnis hat, Uhu-Kadaver zu entfernen, verstößt er gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Nach § 44 Abs. 2 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten. Ob die Nabu-Aktivisten sich somit strafbar machten, als sie den Kadaver an sich nahmen, statt die Behörden zu informieren, sei für Wörmcke bis jetzt offen.
Außerdem erklärte er, der Jagdausübungsberechtigte im entsprechenden Waldstück habe sich an Dürnberg gewandt, um Informationen über diesen Vorfall zu bekommen, jedoch keine erhalten.

Vorsitzender Kreisjägerschaft Pinneberg

Wehrt sich gegen Vermutungen des Nabu-Aktivisten Dürnberg:
Hans Wörmcke, Vorsitzender der KJS Pinneberg.

Veröffentlichung honorarfrei, Beleg erbeten

Kreisjägerschaft Pinneberg:
Die Kreisjägerschaft Pinneberg ist ein eingetragener Verein und Mitglied im Landesjagdverband Schleswig-Holstein.
Jäger, Jagdberechtigte und Naturliebhaber setzen sich in acht Hegeringen für das Gleichgewicht und die Vielfalt in der Natur sowie den Natur- und Artenschutz ein.

Text als PDF-Datei und Fotos zum Artikel

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