Zivilcourage gegenüber fahrlässigen Hundefans
Kreisjägerschaft Pinneberg mahnt: Hunde nur frei laufen lassen, wo es erlaubt ist
Tornesch: Immer wieder treffen Jägerinnen und Jäger auf gedankenlose Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Tiere in Flur und Feld frei laufen lassen – besonders in der Brut- und Setzzeit des Wildes ist das fatal. Umso mehr freut da, wenn es verantwortungsvolle Hundesfans gibt, die bei solchen Verfehlungen nicht einfach wegschauen, sondern konsequent einschreiten – wie jetzt eine Hundeshalterin aus Tornesch.
Die Frau, die wegen möglicher Anfeindungen durch ertappte Übeltäter anonym bleiben möchte, wandte sich an die Kreisjägerschaft, um zu erfahren, wie man bei einem Fehlverhalten verfährt - „Bei einem Gang mit meinen Hunden am Lohheister Weg sah ich, ein Labrador und ein Golden Retriever eine Ricke über eine Wiese hetzten und das in einem Landschaftsschutzgebiet!“ sagte die Zeugin. Sie filmte die Hetzjagd und lud den Film in ein soziales Medium hoch. Empörte Kommentare folgten – aber auch die Hundeshalterin meldete sich und entschuldigte sich für das Versehen.
„Das ist kein bloßes Versehen, keine Lappalie, sondern Tierquälerei“, kommentierte Hans Wörmcke, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Pinneberg. Gerade in der Brut- und Setzzeit brauchten Tiere Ruhe. Erzeugen jagende Hunde Panik, sind Leben von Muttertier und Nachwuchs in Gefahr.
Die KJS rät deshalb allen, die Zeuge derartiger Vorfälle werden und die Hundebesitzer kennen, zu einer Anzeige beim Ordnungsamt. Es wird Konsquenzen für die Halter einleiten, ob Ordnungsgeld oder auch eine Wesensprüfung der jagenden Hunde. Das kann schnell teuer werden.
„Wir appellieren deshalb erneut eindringlich an alle Hundehalterinnen und -halter, ihre Tiere in freier Wildbahn anzuleinen. Denn der Jagdinstinkt ist nicht zu bremsen“, so Wörmcke. Frei bewegen dürfen sich Hunde auf speziellen Hundeauslaufplätzen und auf eingezäunten Privatgrundstücken. Die freie Landschaft hingegen darf nur auf Wegen und Wegrändern betreten werden. Eine generelle Leinenpflicht gibt es hier und auf ausgewiesenen Hundestränden nicht, allerdings sind die allgemeinen Pflichten des Gefahrhundegesetzes zu beachten. Ferner ist darauf zu achten, dass der Hund Wild nicht verfolgt oder ihm nachstellt.
Angeleint werden müssen Hunde zum Beispiel in Wäldern, am Deich und Naturschutzgebieten sowie in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen.
Kreisjägerschaft Pinneberg:
Die Kreisjägerschaft Pinneberg ist ein eingetragener Verein und Mitglied im Landesjagdverband Schleswig-Holstein.
Jäger, Jagdberechtigte und Naturliebhaber setzen sich in acht Hegeringen für das Gleichgewicht und die Vielfalt in der Natur sowie den Natur- und Artenschutz ein.