Der Kreisjägermeister – Wolfgang Heins
Bei den unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, die die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Gewählt wird der Kreisjägermeister für die Dauer von fünf Jahren von den Jägerinnen und Jägern im Kreisgebiet. Er ist ehrenamtlich tätig, muss jagdlich erfahren, „jagdpachtfähig“ konkret: mindestens drei Jahresjagdscheine besitzen und im Kreisgebiet wohnen.
Wolfgang Heins aus Lutzhorn hat im Kreis Pinneberg diese Funktion seit 1997 inne.
Er ist zudem Vorsitzender des Jagdbeirates beim Kreis Pinneberg. Zu seinen Aufgaben gehört der Vorsitz der Prüfungskommission für die Jägerprüfung. Der Kreisjägermeister gehört dem Vorstand der Kreisjägerschaft an und hält so die Verbindung zwischen der in der Kreisjägerschaft organisierten Jägerschaft und dem behördlichen Jagd- und Naturschutz. Landesweit gehören alle Kreisjägermeister zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes.
Stellvertretender Kreisjägermeister